Nobilis® Gumboro D78
Lyophilisat zur Herstellung einer Suspension zur Verabreichung über das Trinkwasser für Hühner
Zusammensetzung
Jede Dosis enthält:
Wirkstoff(e):
Infektiöse Bursitis-Virus (IBDV) (Gumboro-Disease-Virus, GDV), Stamm D78, lebend: ≥ 4,0 log10 GKID50
GKID50: Gewebekultur-infektiöse Dosis 50 %
Lyophilisat in Glasfläschchen: Hellbraunes bis rotbraunes Pellet
Lyophilisat in Aluminiumschale: Hellbraune bis rotbraune, überwiegend kugelförmige Pellets
Zieltierart(en)
Hühner.
Anwendungsgebiet(e)
Der Impfstoff kann vom Tag 14 bis 21 oral verabreicht werden. Der optimale Impfzeitpunkt hängt von dem Impfstatus der Elterntiere ab.
Beginn der Immunität: Eine Woche nach der Impfung (Hühner mit maternalen Antikörpern).
Dauer der Immunität: Vier Wochen nach Impfung (Hühner mit maternalen Antikörpern).
Gegenanzeigen
Keine.
Besondere Warnhinweise
Besondere Warnhinweise:
Nur gesunde Tiere impfen.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die sichere Anwendung bei den Zieltierarten:
Alle Hühner eines Bestandes sollten zum gleichen Zeitpunkt geimpft werden. Der Impfstamm kann auf nicht geimpfte Tiere übertragen werden.
Geeignete tierärztliche und bestandsspezifische Maßnahmen sind zu ergreifen, um die Übertragung auf empfängliche Tiere zu vermeiden.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender:
Bei der Rekonstitution und Verabreichung des Impfstoffes ist Vorsicht geboten.
Nach der Anwendung sind die Hände zu waschen und zu desinfizieren.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Umweltschutz:
Nicht zutreffend.
Legegeflügel:
Nicht zutreffend.
Wechselwirkung mit anderen Arzneimitteln und sonstige Wechselwirkungen:
Es liegen keine Informationen zur Unschädlichkeit und Wirksamkeit des Impfstoffes bei gleichzeitiger Anwendung eines anderen Tierarzneimittels vor. Ob der Impfstoff vor oder nach Verabreichung eines anderen Tierarzneimittels angewendet werden sollte, muss daher von Fall zu Fall entschieden werden.
Überdosierung:
Keine Symptome.
Wesentliche Inkompatibilitäten:
Nicht mit anderen Tierarzneimitteln mischen.
Nebenwirkungen
Hühner:
Keine bekannt.
Die Meldung von Nebenwirkungen ist wichtig. Sie ermöglicht die kontinuierliche Überwachung der Verträglichkeit eines Tierarzneimittels. Falls Sie Nebenwirkungen, insbesondere solche, die nicht in der Packungsbeilage aufgeführt sind, bei Ihrem Tier feststellen oder falls Sie vermuten, dass das Tierarzneimittel nicht gewirkt hat, teilen Sie dies bitte zuerst Ihrem Tierarzt mit. Sie können Nebenwirkungen auch an den Zulassungsinhaber unter Verwendung der Kontaktdaten am Ende dieser Packungsbeilage oder über Ihr nationales Meldesystem an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen, Traisengasse 5, 1200 Wien, über das elektronische Veterinär-Meldeformular auf der Internetseite (https://www.basg.gv.at), per E-mail (basg-v-phv@basg.gv.at) oder per Post melden.
Dosierung für jede Tierart, Art und Dauer der Anwendung
Mindestens 4,0 log10 GKID50 pro Tier im Trinkwasser.
Pro 1000 Küken werden so viele Liter Trinkwasser benötigt, wie die Tiere alt sind (d.h. für 14 Tage alte Küken = 14 Liter Wasser, jedoch maximal 35 Liter Wasser).
Feldversuche haben gezeigt, dass die meisten Broilerküken maternale Antikörper gegen die Infektiöse Bursitis besitzen. Küken mit maternalen Antikörpern können im Alter von 14 bis 21 Tagen mit Nobilis Gumboro D78 geimpft werden, da der Stamm D78 auch angesichts moderater Antikörpertiter wirksam eingesetzt werden kann. Der optimale Impfzeitpunkt ist dabei abhängig von der Höhe der maternalen Antikörpertiter. Der Immunstatus der Impflinge ist gegebenenfalls durch Antikörpertiterbestimmung im Serum des Eintagskükens zu ermitteln.
In Herden mit uneinheitlichen Titern wird eine Wiederholungsimpfung im Abstand von einer Woche empfohlen.
Hinweise für die richtige Anwendung
Der Impfstoff kann als gefriergetrocknetes Pellet in einem Glasfläschchen oder in Form von gefriergetrockneten Lyophilisatkügelchen in einer Aluminiumschale angeboten werden. Bei der letztgenannten Handelsform können die Schalen abhängig von der Anzahl der Dosen und der Ausbeute im Herstellungsprozess 3 bis 100 Lyophilisatkügelchen enthalten.
Den Impfstoff in Aluminiumschalen, nicht anwenden, wenn der Inhalt bräunlich erscheint und am Behältnis klebt. Dies deutet darauf hin, dass die Verpackung beschädigt wurde.
Jedes Behältnis sollte nach dem Öffnen unmittelbar und vollständig aufgebraucht werden.
Der Impfstoff ist in der entsprechenden Menge sauberen und kühlen Wassers von Trinkwasserqualität zu lösen. Impfstoff-Flaschen sind unter Wasser zu öffnen bzw. der Inhalt der Aluminiumschalen ist in das Wasser zu schütten. In beiden Fällen das Wasser mit dem Impfstoff vor Anwendung gut mischen. Nach der Rekonstitution ist die Suspension klar.
Eine Unterdosierung ist zu vermeiden, auf gute Durchmischung ist zu achten. Um eine Aufnahme innerhalb von 2 Stunden zu gewährleisten, sollte den Tieren etwa 1 – 2 Stunden vor der Impfung das Trinkwasser entzogen werden.
Die gesamte vorbereitete Impfstofflösung muss aufgenommen worden sein, bevor wieder frisches Trinkwasser angeboten wird.
Zur Stabilisierung des Impfvirus wird ein Zusatz von 0,2 bis 0,4 % Magermilch zur Impfstofflösung empfohlen.
Alle zur Impfung verwendeten Instrumente und Geräte bzw. Trinkwassergefäße und –leitungen sind vor Gebrauch gründlich zu säubern. Sie sollten von Reinigungs- und Desinfektionsmittelrückständen frei sein
Wartezeiten
Null Tage.
Besondere Lagerungshinweise
Arzneimittel unzugänglich für Kinder aufbewahren.
Im Kühlschrank lagern (2 °C bis 8 °C).
Vor Frost schützen.
Vor Licht schützen.
Sie dürfen dieses Tierarzneimittel nach dem auf dem Etikett angegebenen Verfalldatum nicht mehr anwenden. Das Verfalldatum bezieht sich auf den letzten Tag des Monats.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Entsorgung
Arzneimittel sollten nicht über das Abwasser oder den Haushaltsabfall entsorgt werden.
Nutzen Sie Rücknahmesysteme für die Entsorgung nicht verwendeter Tierarzneimittel oder daraus entstandener Abfälle nach den örtlichen Vorschriften und die für das betreffende Tierarzneimittel geltenden nationalen Sammelsysteme. Diese Maßnahmen dienen dem Umweltschutz.
Fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker, wie nicht mehr benötigte Arzneimittel zu entsorgen sind.
Einstufung von Tierarzneimitteln
Tierarzneimittel, das der Verschreibungspflicht unterliegt.
Zulassungsnummern und Packungsgrößen
Z.Nr.: 8-20059
Packungsgrößen:
Glasdurchstechflaschen zu 1 x 1 000 Impfstoffdosen, 10 x 1 000 Impfstoffdosen, 10 x 2 500 Impfstoffdosen, 10 x 5 000 Impfstoffdosen, 10 x 10 000 Impfstoffdosen.
PET-Kunststoff Schachtel mit 12 Schalen mit 1 000 Dosen, 2 500 Dosen, 5 000 Dosen und 10 000 Dosen.
Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in Verkehr gebracht.
Datum der letzten Überarbeitung der Packungsbeilage
02/2025
Detaillierte Angaben zu diesem Tierarzneimittel sind in der Produktdatenbank der Europäischen Union verfügbar (https://medicines.health.europa.eu/veterinary).
Weitere Informationen
Rezept- und apothekenpflichtig.
