Panacur® Suspension 2,5 % – Suspension zum Eingeben für Schafe

Suspension zum Eingeben für Schafe – Breitbandanthelminthikum (Fenbendazol)

Zusammensetzung

1 ml enthält:

Arzneilich wirksamer Bestandteile:

Fenbendazol 25,0 mg

Hilfsstoff(e) / Adjuvan(tien)s:

Natriummethyl-4-hydroxybenzoat 2,000 mg

Natriumpropyl-4-hydroxybenzoat 0,216 mg

Benzylalkohol 4,835 mg

Sonstige Bestandteile:

Natriumcitrat-Dihydrat, Citronensäure-Monohydrat, Carmellose-Natrium, hochdisperses Siliciumdioxid, Povidon 25000, gereinigtes Wasser

Anwendungsgebiet(e)

Zur Behandlung von Infektionen mit adulten und larvalen Stadien von Magen-Darm-Nematoden, Lungenwürmern sowie Bandwürmern wie:

Haemonchus contortus,

Ostertagia spp. (O. circumcinctaO. ostertagiO. occidentalisMarshallagia marshalli),

Trichostrongylus spp. (T. axeiT. colubriformisT. vitrinus),

Cooperia spp. (C. oncophoraC. curticeiC. zurnabada),

Nematodirus spp. (N. battusN. spathigerN. filicollis),

Bunostomum trigonocephalum,

Gaigeria pachyscelis,

Chabertia ovina,

Oesophagostomum spp. (O. venulosumO. columbianum) und

Dictyocaulus filaria

sowie Moniezia spp. (M. expansaM. benedeni).

Gegen Trichuris ovis und Strongyloides papillosus besteht eine weniger ausgeprägte Wirkung.

Aufgrund der Benzimidazolresistenzsituation bei verschiedenen Trichostrongyliden­arten beim Schaf ist die Überprüfung der anthelminthischen Wirksamkeit (z. B. mit dem Eizahlreduktionstest) zu empfehlen.

Gegenanzeigen

Nicht anwenden bei bekannter Überempfindlichkeit gegenüber dem arzneilich wirksamen Bestandteil, den wirksamen Bestandteilen oder einem der sonstigen Bestandteile.

Nebenwirkungen

Keine bekannt.

Falls Sie eine Nebenwirkung bei Ihrem Tier/Ihren Tieren feststellen, die hier nicht aufgeführt ist, teilen Sie diese Ihrem Tierarzt oder Apotheker mit.

Dosierung für jede Tierart, Art und Dauer der Anwendung

Bei Befall mit Magen-Darm-Nematoden und Lungenwürmern: 

5 mg Fenbendazol/kg Körpergewicht (KGW) einmalig, entsprechend 1 ml Panacur® Suspension 2,5 % pro 5 kg KGW 

Körpergewicht in kg510152025303540455060708090100
ml Panacur Suspension 2,5 %123456789101214161820

1000 ml reichen für 200 Lämmer mit 25 kg KG oder für 100 Schafe mit 50 kg KG.

Bei Befall mit Bandwürmern:

2 ml orale Suspension pro 5 kg Körpergewicht (KG) (10 mg Wirkstoff pro kg KG)

Körpergewichtin kg510152025303540455060708090100
ml Panacur Suspension 2,5 %246810121416     18202428323640

Es ist darauf zu achten, dass die vorgesehene Dosis jeweils restlos aufgenommen wird.

Die Suspension wird mit den üblichen Massendosiergeräten zur Herdenbehandlung (z. B. Drench-Pistole) oder mit entsprechenden Applikationsgeräten zur Einzelbehandlung oral verabreicht.

Hinweise für die richtige Anwendung

Vor Gebrauch schütteln!

Diätmaßnahmen vor oder nach der Behandlung sind nicht erforderlich. Das Präparat kann auch bei schwer erkrankten oder tragenden Tieren sowie bei schlechtem Allgemeinzustand verabreicht werden.

Wartezeit

Essbare Gewebe: 16 Tage
Milch: 8 Tage

Besondere Lagerungshinweise

Arzneimittel außer Reich- und Sichtweite von Kindern aufbewahren.

Nicht über 25 °C lagern.

Dauer der Haltbarkeit nach Anruch des Behältnisses: 6 Monate

Sie dürfen das Arzneimittel nach dem auf dem Etikett angegebenen Verfalldatum nicht mehr anwenden.

Besondere Warnhinweise

Keine 

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Entsorgung von nicht verwendetem Arzneimittel oder von Abfallmaterialien, sofern erforderlich

Leere Packungen können mit dem Hausmüll entsorgt werden. Bitte bringen Sie abgelaufene oder nicht vollständig entleerte Packungen zu einer Problemstoff-Sammelstelle oder geben Sie diese Ihrem Tierarzt zurück !

Handelsformen

Polyethylenflaschen zu 1000 ml bzw. 2500 ml gebrauchsfertiger wässriger Suspension.

Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in Verkehr gebracht.

Stand

Oktober 2012

Weitere Angaben

Nur für Tiere, Rezept- und apothekenpflichtig

Arzneimittel außer Reich- und Sichtweite von Kindern aufbewahren.

Z. Nr.: 16.546

Falls weitere Informationen über das Arzneimittel gewünscht werden, setzen Sie sich bitte mit dem örtlichen Vertreter des Zulassungsinhabers in Verbindung.